Service Center
Telefon-Service des Jobcenter Jerichower Land
Das Jobcenter Jerichower Land ist montags bis donnerstags von 8 - 18 Uhr und freitags von 8 - 14 Uhr zu erreichen. Nutzen Sie für den Kontakt bitte die (03921) 9133*. Hierbei ist ein Anruf mit mindestens 3,9 Cent je Minute verbunden. Für Mobilfunkanrufe gelten ggf. abweichende Kosten bzw. die Tarife ihres Anbieters.
Das Service Center (SC) des Jobcenters ist erste und zentrale Auskunftstelle für alle Belange des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das SC nimmt alle Anrufe, die beim Jobcenter eingehen, entgegen. Ziel ist es, die telefonische Erreichbarkeit und die Anliegensklärung des Jobcenter ständig zu verbessern und somit die Kundenzufriedenheit zu steigern. Vielfältige Sachverhalte können bereits durch das SC abschließend und zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden.
Im SC stehen Ihnen erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. Das SC erteilt auch Auskünfte zu Leistungsfragen, zum Beispiel zum angemessenen Wohnraum entsprechend der Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Jerichower Land.
Die Dienstleistungen umfassen weiterhin die Übersendung von Formularen wie z.B. Anträge für Leistungen nach dem SGB II. Sollte eine persönliche Vorsprache im Jobcenter dennoch notwendig sein, kann der dafür erforderliche Termin beim persönlichen Ansprechpartner der Arbeitsvermittlung oder des zuständigen Leistungsteams gleich verbindlich durch das SC vergeben werden. Damit entfallen für Sie zusätzliche Wartezeiten.
Überblick über das Dienstleistungsangebot des Service Centers:
Erteilung allgemeiner Auskünfte
Informationen zu:
Umzug und Ortswechsel
Kosten der Unterkunft
leistungsrechtlichen Anfragen
Leistungsvoraussetzungen
Vermittlungsgutscheinen
Öffnungs- und Servicezeiten
Informationsveranstaltungen
Terminvergabe für die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung
Versand von Unterlagen
Entgegennahme von Informationen:
Arbeitsunfähigkeiten / Kur
Ortsabwesenheit