Weisungen des Jobcenters
Das Jobcenter Jerichower Land ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Jerichower Land in der Umsetzung des Sozialgesetzbuches- Zweites Buch (SGB II) gebunden.
Die Umsetzung der Weisungen erfolgt durch ermessenslenkende Hinweise. Diese präzisieren die Weisungen und sind Grundlage für die Einzelfallentscheidungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter.
Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit finden sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen.
Die jeweils gültige "Richtlinie zur Umsetzung der durch den Landkreis Jerichower Land an das Jobcenter übertragenen Aufgaben zur Umsetzung des SGB II" ist auf der Homepage des Landkreises Jerichower Land veröffentlicht. https://www.lkjl.de/de/jobcenter-jerichower-land.html
Ergänzend gelten im Jobcenter Hinweise zur Ermessensausübung. Diese sind am Ende des Artikels zum Download bereitgestellt.
Hinweise zur Ermessensausübung