Ihr Jobcenter vor Ort
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Dezember 2007, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende in den ARGEn bis zum 31.12.2010 organisatorisch neu zu regeln ist.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 10.08.2010 die gemeinsame Einrichtung als Regelorganisationsform zum 01.01.2011 eingeführt.
Auf dieser Grundlage haben die beiden Träger der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung im Job-Center Jerichower Land - die Agentur für Arbeit Magdeburg und der Landkreis Jerichower Land - die Fortführung der Zusammenarbeit ab Januar 2011 in der gemeinsamen Einrichtung " Jobcenter Jerichower Land" beschlossen.
Seit dem 01. Januar 2011 ist das Jobcenter Jerichower Land für die Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch im Landkreis Jerichower Land zuständig.