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Bildung und Teilhabe

§ 28 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) sieht für Kinder und Jugendliche die Übernahme von Kosten für Bildung und Teilhabe vor. Dazu gehören Kosten für:

  • Schulausflüge sowie Ausflüge in Kindertagesstätten

  • mehrtägigen Klassenfahrten

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

  • Schülerbeförderung

  • ergänzende angemessene Lernförderung

  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit

  • Unterricht in künstlerischen Fächern

  • Teilnahme an Freizeiten

Die Übernahme erfolgt, bis auf den Schulbedarf und die Schülerbeförderung, grundsätzlich als Sachleistung, also in Form von Gutscheinen.

 

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind, bis auf den Schulbedarf, gesondert zu beantragen. Eine Übernahme ist nur möglich, wenn der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wird. Die Antragstellung erfolgt im Jobcenter Jerichower Land an den Standorten Burg und Genthin. Die Leistungen gelten mit Ausnahme der ergänzenden angemessenen Lernförderung mit dem Antrag auf Leistungen nach SGB II als beantragt. Um eine bedarfsgerechte Bewilligung vornehmen zu können, wird das Zusatzblatt für Bildung und Teilhabe benötigt. Für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten ist die von der Schule/Einrichtung ausgefüllte Anlage vorzulegen.

 

Werden Leistungen für die angemessene Lernförderung begehrt, ist eine separate Antragstellung erforderlich. Für diesen ist der beigefügte Antrag samt dem von der Schule ausgefüllten Formblatt erforderlich.

 

Schulbücher und Arbeitshefte mit ISBN-Nummer stellen keinen Schulbedarf dar. Diese sind besonderer Bedarf. Dazu ist eine formlose Antragstellung unter Vorlage des Schulbuchzettels erforderlich.

 

Anträge und Hinweise als Download

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