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Buergergeld

Grundsicherung wird Bürgergeld

 

 

 

 

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.                   

 

Neue Regelungsinhalte ab dem 01.01.2023

Grundsicherungsleistungen 2023*

Empfänger

Regelsatz 2022

Regelsatz 2023*

Veränderung

       

Alleinstehende und Alleinerziehende

 

449 € im Monat

 

502 € im Monat 

 

+53 €

 

Partner, wenn beide volljährig sind

 

404 € im Monat

 

451 € im Monat

 

+ 47€

 

Volljährige bis 25, ohne eigenen Hausstand

 

360 € im Monat

 

402 € im Monat

 

+ 42 €

 

Jugendliche ab 14 Jahren

 

376 € im Monat

 

420 € im Monat

 

+ 44€

 

Kinder von 6 bis14 Jahren

 

311 € im Monat

 

348 € im Monat

 

+ 37€

 

Kinder unter 6 Jahren

 

245 € im Monat

 

318 € im Monat

 

+ 73€

 

* ab Einführung des Bürgergeldgesetztes zum 01.01.2023

 

Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.

 

Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.

 

Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge ab dem 01.07.2023 dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

 

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel
Das sogenannte „Sanktionsmoratorium“ endet zum Jahreswechsel, das heißt die Leistungen können gekürzt werden, wenn Sie sich trotz Aufforderung nicht bei uns melden (Meldeversäumnis) oder der Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommen.

 

Umfangreiche Informationen zu dem Thema, finden Sie hier

 

 

Neue Regelungsinhalte ab dem 01.07.2023

Nach Einführung des Bürgergeldes ab 01.01.2023, treten zum 01.07.2023 folgende Änderungen in Kraft:

 

Einkommen:

 

Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000,- €  dürfen 30% (statt bisher 20%) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 € mehr im Geldbeutel als bisher.

 

Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften zählen nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.

 

Junge Menschen dürfen Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €) behalten.

 

Dies gilt auch für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst und im freien sozialen Jahr.

Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt sogar gänzlich unberücksichtigt.

 

Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 € der Aufwands-entschädigung behalten.

 

Weiterbildung:

 

Bei Teilnahme an einer Weiterbildung mit Abschluss, wird bei erfolgreichem Abschluss einer Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie gewährt.

 

Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld zur Unterstützung einer abschlussorientierten Weiterbildung in Höhe von 150,- €.

 

Für die Teilnahme an anderen Maßnahmen und Qualifizierungen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75,- €.

 

Kooperationsplan:

 

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Jobcenter Jerichower Land ist Vertrauen!

 

Ein gemeinschaftlich erarbeiteter Kooperationsplan in verständlicher Sprache, ersetzt schrittweise bis zum 31.12.2023 die bisherige Eingliederungsvereinbarung.

 

Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrungen und dient als „roter Faden“ für die Jobsuche. Bei Meinungs-verschiedenheiten kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

 

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie hier!

       

 

 

Hinweis:

 

Online-Anträge auf Bürgergeld, Anträge auf Weiterbewilligung (Weiterbewilligungsanträge) und andere Leistungen finden Sie unverändert auf www.jobcenter.digital

 

 

Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten

 

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